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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizer Skischule Airolo - S. Gottardo (SSSS Airolo)

Die Registrierung von SSSS Airolo führt zur Annahme dieser Bedingungen

SKI- UND SNOWBOARDLEHRER

  • Alle Ski- und Snowboardlehrer der SSSS Airolo haben eine vom Bund validierte Ausbildung absolviert und sind im Besitz einer Skilehrerlaubnis oder einer ähnlichen Ausbildung.

PREISE

  • Die SSSS Airolo-Preise sind in unseren Büros, auf unserer Website, den Buchungsbestätigungen und den verschiedenen Kommunikationsdokumenten der Skischule abgebildet.
  • Die angegebenen Preise beinhalten die von den SSSS-Ausbildern Airolo erbrachten Unterrichtsdienstleistungen und schliessen alle anderen Dienstleistungen aus (Versicherung, Skipass, Ausrüstung, Transport und Verpflegung ausser anders geschrieben).

PRIVATUNTERRICHT

  • Die Reservation kann telefonisch und in unseren Verkaufsstellen erfolgen.
  • Die Lektionen werden bei der SSSS Airolo in der Verkaufsstelle eingelöst.
  • Bezahlung mit Kreditkarte (Visa, Mastercard), Debitkarte (Maestro, Postcard), bar und per Geschenkgutschein möglich.
  • Der Unterricht findet bei jedem Wetter statt.
  • Der Unterricht kann kostenlos abgesagt werden, wenn die SSSS Airolo mindestens 24 Stunden vor dem Unterricht telephonisch kontaktiert wird (SMS, WhatssApp, Mails werden nicht berücksichtigt).
  • Bei jeder Änderung oder Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Lektion muss der Kunde 100% des geschuldeten Betrags bezahlen.

GRUPPENUNTERRICHT

Siehe italienische Version

VERANTWORTLICHKEITEN

  • Die SSSS Airolo übernimmt keine Haftung bei Unfällen, jeder Teilnehmer muss über eine eigene Unfallversicherung verfügen.

RECHTE AN DEM BILD

  • Der Kunde autorisiert die SSSS Airolo, Fotos und Videos aus Kursen und Kursen zu veröffentlichen, auszustellen oder zu verteilen. Diese Genehmigung gilt für alle Verwendungszwecke (Veröffentlichungen, Website...).
  • Falls Sie keine Einwilligung erteilen möchten, wir bitten Sie um Vorwarnung.

KONFLIKTE

  • Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung etwaiger Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, gilt nur das Schweizer Recht.